Grundlagen

 
 

Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) bestimmt:

 

  • Für die Sicherheit der elektrischen Installationen ist der Eigentümer/Betreiber verantwortlich.

  • Die Netzbetreiberin (z. B. CKW) fordert die Eigentümer von elektrischen Anlagen auf,  um innert 6 Monaten die Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.

  • Der Eigentümer wählt eine kontrollberechtigte Firma (z.B. SicuroCentral AG) und beauftragt diese mit der Prüfung und erhält danach den Sicherheitsnachweis.

  • Dieser Nachweis ist der Netzbetreiberin (z. B. CKW) einzureichen.

 

 

 

Die NIV ist am 1.1.2002 in Kraft getreten.