Grundlagen
Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) bestimmt:
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Für die Sicherheit der elektrischen Installationen ist der Eigentümer/Betreiber verantwortlich.
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Die Netzbetreiberin (z. B. CKW) fordert die Eigentümer von elektrischen Anlagen auf, um innert 6 Monaten die Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.
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Der Eigentümer wählt eine kontrollberechtigte Firma (z.B. SicuroCentral AG) und beauftragt diese mit der Prüfung und erhält danach den Sicherheitsnachweis.
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Dieser Nachweis ist der Netzbetreiberin (z. B. CKW) einzureichen.
Die NIV ist am 1.1.2002 in Kraft getreten.
